Landesbanken belasten das öffentlich-rechtliche Bankwesen
Bereits in den 1990iger Jahren standen die Landesbanken massiv in der Kritik. Was nicht zuletzt mit Hans-Werner Sinns Abrechnung ["Der Staat im Bankwesen: zur Rolle der Landesbanken in Deutschland", 1997, C.H. Beck Verlag, München] begann, entwickelte sich sowohl auf akademischer als auch politischer Ebene zu einer ausgeschweiften Debatte über die Daseinsberechtigung des öffentlich-rechtlichen Bankwesens.
Stein des Anstoßes waren vor allem die ehemalige Gewährträgerhaftung und Anstaltslast, die den öffentlich-rechtlichen Banken, allen voran den Landesbanken als Spitzeninstitute der Sparkassen-Finanzgruppe, uneingeschränkte Bonität und damit wesentlich günstigere Refinanzierungskosten als den privaten Kreditinstituten ermöglichten. Eine von der Europäischen Bankenvereinigung am 21. Dezember 1999 bei der Europäischen Kommission eingereichte Wettbewerbsbeschwerde gegen Anstaltslast und Gewährträgerhaftung führte schließlich zum gewünschten Resultat: Seit dem Ende der Übergangszeit am 18. Juli 2005 gilt die Gewährträgerhaftung für neue Verbindlichkeiten der öffentlich-rechtlichen Banken nicht mehr.
Ohne Wettbewerbsvorteile tun sich die Landesbanken schwer
Gelangten damit die Landesbanken aufgrund der wettbewerblichen Gleichstellung mit privaten Instituten einerseits zumindest teilweise aus der Kritik, waren sie andererseits genötigt, ihr Geschäftsmodell den weggefallenen Zinsvorteilen anzupassen. Angesichts ihrer ehedem vergleichsweise schwierigen Ertragslage und ihres schwammigen Geschäftsmodells, stand die notwendige Neuorientierung unter keinem guten Stern. Und vor dem Hintergrund der immer neuen Hiobsbotschaften im Zusammenhang mit der Immobilienkrise scheint letzterer nun endgültig unterzugehen. Aber sonderlich schlimm wäre das nicht.
Die Aufgaben der Landesbanken
Der öffentliche Auftrag der Staatsbanken legitimiert ihre Existenz. Das privatwirtschaftliche Motiv der Gewinnmaximierung ist kein Bestandteil diesen Mandats, auch wenn eine gewisse Gewinnerzielung notwendige Voraussetzung für die Erfüllung des öffentlichen Auftrages ist. Und eben genau dies unterscheidet sie von den privaten Instituten. Mit der Entwicklung der Landesbanken zu Universalbanken mit international ausgerichteten “Großbank-Ambitionen” haben sie sich allerdings von der reinen Erfüllung des öffentlichen Auftrages, und damit von ihrer wichtigsten originären Aufgabe, entfernt. Die Last dieser Geschäftspolitik trägt jetzt der Steuerzahler, der eigentlich von den Staatsbanken profitieren soll:
(1) Die Bank hat insbesondere die Aufgaben einer Staatsbank sowie einer Kommunal- und Sparkassenzentralbank. Sie hat durch ihre Geschäftstätigkeit den Freistaat Bayern und seine kommunalen Körperschaften einschließlich der Sparkassen in der Erfüllung öffentlicher Aufgaben, insbesondere der Strukturförderaufgaben, zu unterstützen.
[Gesetz über die Bayerische Landesbank (Bayerisches Landesbank-Gesetz - BayLBG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 1. Februar 2003; Quelle]
Mit der Sparkassenzentralbank-Funktion wird im zitierten Gesetzestext eine weitere originäre Aufgabe der Landesbanken angesprochen. Jedoch erscheint es mehr als diskussionswürdig, ob für diese Aufgabe wirklich 11 (!) Landesbanken (einschließlich der Sachsen LB und der LRP Landesbank Rheinland-Pfalz) benötigt werden. Immerhin braucht es mit der DZ Bank und der WGZ-Bank lediglich 2 Spitzen-Institute für die Erfüllung der Zentralbankfunktion im Genossenschaftssektor, dessen Institutsanzahl mit über 1.000 die Anzahl der Sparkassen-Institute weit übersteigt. Mit Effizienz in der Aufgabenerfüllung hat das also wenig zu tun.
Die Immobilienkrise als Chance für die Sparkassen-Finanzgruppe
Die Debatte über die Existenzberechtigung der Landesbanken wird in Zukunft wieder heftiger geführt werden, das ist sicher. Die Sparkassen-Finanzgruppe sollte diese Gelegenheit beim Schopfe packen und sich einer internen Konsolidierung der Landesbanken nicht entgegenstellen. Neben der Realisierung von Kostenvorteilen, könnte damit auch die öffentliche Wahrnehmung der staatlichen Banken positiv beeinflusst werden. Der öffentliche Auftrag als prägendes Wesensmerkmal des Sparkassen hat sich genauso wie das 3-Säulen-System der deutschen Bankenlandschaft bewährt. Aus der Krise der Landesbanken darf also keine Krise des öffentlich-rechtlichen Bankwesens werden. Selbstverständlich obliegt eine weitere Konsolidierung nicht allein der Entscheidung der Sparkassen-Finanzgruppe. Die Verhandlungsposition einiger Ministerpräsidenten ist momentan allerdings günstig eingeschränkt.